Diese Norm gilt f??r die Auslegung@ Auswahl@ Errichtung@ ?nderung@ Instandsetzung und Erweiterung elektrischer Installationen oder elektrischen Anlagen in Bereichen@ die durch Stoffe mit explosiven Eigenschaften gef?hrdet sind (siehe 3.1). Werden elektrische Anlagen nach 1.1 in explosionsgef?hrdeten Bereichen errichtet@ ge?ndert@ instandgesetzt oder erweitert@ gelten auch die entsprechenden Europ?ischen Normen. Dabei gelten diejenigen Bestimmungen mit Vorrang@ die im Interesse der Sicherheit h?here Anforderungen stellen. ANMERKUNG 1 F??r den Betrieb elektrischer Anlagen oder elektrischer Betriebsmittel in Bereichen@ die durch Stoffe mit explosiven Eigenschaften gef?hrdet sind@ gelten die nationalen Regelungen@ solange keine europ?ischen Regelungen hierzu vorliegen. ANMERKUNG 2 Weiterhin sollten die Beispiele (Anhang C) f??r das Errichten elektrischer Anlagen oder elektrischer Betriebsmittel in Bereichen@ die durch Stoffe mit explosiven Eigenschaften gef?hrdet sind@ beachtet werden.