Die individuell im Werk aus Bauprodukten@ Bau-s?tzen und Bauarten vorgefertigten einzelnen Raum-zellen werden auf der Baustelle zur baulichen An-lage (oder Teilen einer solchen) zusammengef??gt und abschlie?end mit weiteren Bauprodukten Baus?tzen und Bauarten komplettiert. Die Gr??e und die Nutzungsart der Geb?ude vari-ieren. Die Kubatur der Geb?ude reicht von einer Raumzelle bis zu Geb?uden mit vielen Raumzel-len@ die ??ber mehrere Geschosse angeordnet wer-den k?nnen. Auch die Nutzung variiert von Regelbauten bis zu Sonderbauten. Die daraus resultierenden Anforde-rungen an den Brandschutz sind sehr unterschied-lich. Alle verwendeten Raumzellen m??ssen den baurechtlich genehmigten Anforderungen@ die f??r das Geb?ude bzw. die Geb?udeteile bestehen@ ent-sprechen und gegebenenfalls angepasst werden. In dieser Richtlinie werden organisatorischer@ anla-gentechnischer und betrieblicher Brandschutz nicht betrachtet. Ebenso ist Sachwertschutz nicht Gegen-stand dieser Richtlinie. Zielgruppen dieser Richtlinie sind Planer@ Archi-tekten@ Ingenieure@ Bauherren@ Betreiber@ Beh?r-den@ Hersteller@ Komponentenhersteller@ ausf??h-rende Unternehmer und Dienstleistungsunterneh-mer@ die im Bereich mobiler Geb?ude t?tig sind@ ebenso Fachverb?nde.