Diese ?NORM ist gemeinsam mit ?NORM L 1054 für die Probenahme von ackerbaulich genutzten B?den in natürlicher Lagerung und von anthropogen ver?nderten B?den anzuwenden. Eingeschlossen sind B?den des Feldgemüse-und des Zierpflanzenbaus im Freiland.
Die allgemeinen Bestimmungen der ?NORM L1053 sind zu beachten.
Bei Wechselland ist die zum Zeitpunkt der Probenahme vorgefundene Nutzungsform zu berücksichtigen.
ANMERKUNG:
Diese ?NORM kann auch in der Teichwirtschaft angewendet werden.