Zweck der Richtlinie ist es, Hinweise zur Beurteilung von Lärm am Arbeitsplatz und in der Freizeit mit dem Ziel der Verhütung von Hörminderungen und Gehörschäden zu geben. Anzuwenden ist die Richtlinie auf alle Arbeitsplätze an denen die Gefahr einer Gehörschädigung anzunehmen ist. Die Richtlinie wendet sich an alle, die sich mit Fragen der Verhütung von Hörminderungen und Gehörschäden durch Lärm befassen; die dargestellten Grundsätze gelten sinngemäß auch für den Lärm außerhalb des Arbeitsbereiches.*www.vdi.de/2058