"In der Lehrschweiserprufung sollen die praktischen und fachkundlichen Fahigkeiten unter Beweis gestellt werden, die zur Ausbildung und Beaufsichtigung von Schweisern erforderlich sind. Der Lehrschweiser ist berechtigt, auf seinem Gebiet Schweiser auszubilden. Die Richtlinie nennt die Voraussetzungen fur den Besuch des Lehrgangs und beschreibt Ausbildungsgang und Prufungsanforderungen. In einer Tabelle sind die Prufungsaufgaben zusammengefast."