Diese ?NORM enth?lt Bestimmungen für den vorbeugenden baulichen Schutz von Holz und Holzwerkstoffen im Hochbau. Bauliche Holzschutzma?nahmen sind ua. entwurfsbedingte, konstruktions-, bearbeitungs- und verarbeitungstechnische sowie bauphysikalische Vorkehrungen, die der Erhaltung der Gebrauchsf?higkeit von Holz und Holzwerkstoffen im Bauwesen die-nen.
Chemische Holzschutzma?nahmen sind nach ?NORM B 3802-2 durchzuführen.
Bei der Bek?mpfung eines vorhandenen Pilz- und/oder Insektenbefalls ist ?NORM B 3802-3 einzuhalten.
Für den Brandschutz sind grunds?tzlich die gesetzlichen Bestimmungen der Bauordnungen zu beachten. Bei der Ausfüh-rung eines vorbeugenden Schutzes sind die ?NORMEN B 3800-1 bis -4 einzuhalten.
Die Temperatur?nderungen bei Holzkonstruktionen sind gem?? ?NORM B 4100-2 zu berücksichtigen.