Diese internationale Norm legt das Verfahren zur Be-stimmung des Glühverlustes von textilglasverst?rkten Kunststoffen fest.
1.1 Sofern der zu prüfende Werkstoff nur Glas und ein — unter den Bedingungen dieser Norm — vollst?n-dig verbrennbares Harz enth?lt, ist der Glühverlust gleich dem Harzgehalt (siehe Anmerkung unten). Der Glasgehalt kann dann als Differenz berechnet werden.
1.2 Bei Werkstoffen, die au?er der Textilglasverst?r-kung nicht brennbare mineralische Füllstoffe ent-halten oder mit Harzen hergestellt sind, die unter den Bedingungen dieser Norm nicht vollst?ndig verbrennen, wobei das Vorhandensein solcher Stoffe durch Prüfung der Rückst?nde nach dem Glühen erkannt oder festgestellt werden kann, er-laubt dieses Verfahren nur eine Bestimmung des Aschegehaltes als Differenz.